Begriff und Bedeutung
Die Unternehmensbewertung ist ein zentrales Instrument der modernen Wirtschaft und Finanzwelt. Sie dient dazu, den wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens oder eines Unternehmensanteils zu ermitteln – auf einer fundierten, nachvollziehbaren und objektiven Grundlage. Unternehmensbewertungen kommen in vielfältigen Situationen zum Einsatz, etwa beim Verkauf oder Kauf von Unternehmen, bei Nachfolgeregelungen, bei der Aufnahme neuer Gesellschafter oder im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen.
Darüber hinaus spielt die Bewertung auch in strategischen Entscheidungsprozessen eine Rolle – zum Beispiel bei Fusionen, Umstrukturierungen oder bei der Beantragung von Krediten. Eine sachgerechte Bewertung ermöglicht es den beteiligten Parteien, Entscheidungen auf Basis valider Informationen zu treffen und Risiken besser abzuschätzen.
Die Unternehmensbewertung ist jedoch kein rein technischer Prozess. Sie erfordert ein tiefes Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, rechtliche Rahmenbedingungen, steuerliche Auswirkungen und branchenspezifische Eigenheiten. Deshalb wird sie meist von spezialisierten Fachleuten wie Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern mit zusätzlicher Expertise durchgeführt.
Anlässe für eine Unternehmensbewertung
Die Gründe für die Durchführung einer Unternehmensbewertung sind vielfältig. Je nach Anlass können unterschiedliche Bewertungsziele, Bewertungsverfahren und Informationsbedarfe im Vordergrund stehen:
- Unternehmenskauf oder -verkauf: Beim Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens ist die Bewertung ein entscheidender Bestandteil der Preisfindung und Verhandlungsführung.
- Nachfolgeregelung: Im Rahmen der Unternehmensnachfolge, etwa innerhalb der Familie, wird eine Bewertung benötigt, um eine faire Übergabe sicherzustellen und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
- Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern: Um Gesellschaftsanteile korrekt zu bewerten, etwa bei Start-ups, Familiengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.
- Erbschaften und Schenkungen: Hier dient die Bewertung als Grundlage zur Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
- Gerichtliche Verfahren: Etwa bei Ehescheidungen, Pflichtteilsansprüchen oder Streitigkeiten unter Gesellschaftern.
- Strategische Entscheidungen: Fusionen, Aufspaltungen oder Sanierungen erfordern belastbare Bewertungsgrundlagen.
Die Auswahl des geeigneten Bewertungsverfahrens und der relevanten Informationen hängt dabei maßgeblich vom konkreten Anlass und dem wirtschaftlichen Kontext ab.
Bewertungsverfahren im Überblick
Im Rahmen der Unternehmensbewertung haben sich unterschiedliche Verfahren etabliert, die je nach Situation Anwendung finden. Sie lassen sich grob in drei Hauptkategorien einteilen:
1. Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist das in Deutschland am häufigsten eingesetzte Verfahren, insbesondere bei mittelständischen Unternehmen. Dabei wird der Unternehmenswert aus den zukünftig erwarteten finanziellen Überschüssen abgeleitet, die auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden.
Zentrale Elemente dieses Verfahrens sind:
- Prognose der nachhaltigen Erträge (z. B. aus Jahresüberschüssen oder Cashflows)
- Ableitung eines angemessenen Kapitalisierungszinssatzes
- Berücksichtigung unternehmerischer Risiken
Das Ertragswertverfahren bildet die Grundlage der Bewertung nach dem IDW S 1 Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, der in Deutschland für Gutachten und gerichtsfeste Bewertungen anerkannt ist.
2. Discounted Cashflow-Verfahren (DCF)
Das Discounted Cashflow-Verfahren basiert auf der Bewertung künftiger freier Cashflows. Es ist international weit verbreitet und wird vor allem bei größeren Unternehmen oder in kapitalmarktorientierten Umfeldern angewendet. Die Bewertung erfolgt ebenfalls durch Abzinsung der prognostizierten Zahlungsflüsse mit einem risikoadäquaten Zinssatz.
Vorteil dieses Verfahrens ist die stärkere Ausrichtung auf operative Leistungsfähigkeit und Investitionsstruktur. Es setzt jedoch eine hohe Qualität der Planungsrechnungen voraus.
3. Substanzwertverfahren
Beim Substanzwertverfahren wird der Wert eines Unternehmens aus der Summe seiner Einzelwerte (z. B. Maschinen, Immobilien, Vorräte) abzüglich der Schulden berechnet. Dieses Verfahren wird häufig bei der Bewertung nicht operativ tätiger Gesellschaften (z. B. Immobiliengesellschaften oder Holdingstrukturen) eingesetzt.
Es hat den Nachteil, dass es keine künftigen Erträge berücksichtigt und somit für operative Unternehmen nur eingeschränkt aussagekräftig ist.
In der Praxis kommen häufig Kombinationen dieser Verfahren zum Einsatz, etwa eine Gewichtung aus Ertragswert und Substanzwert oder ergänzende Marktvergleiche zur Plausibilisierung.
Herausforderungen und Einflussfaktoren
Die Unternehmensbewertung ist keine exakte Wissenschaft. Ihr Ergebnis ist immer abhängig von zahlreichen Annahmen, Rahmenbedingungen und subjektiven Einschätzungen. Wichtige Einflussfaktoren sind unter anderem:
- Qualität und Verlässlichkeit der Planungsdaten
- Branchen- und Marktentwicklungen
- Struktur des Unternehmens (z. B. Familienunternehmen vs. Konzernstruktur)
- Zukunftserwartungen und Innovationspotenzial
- Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen
Besondere Herausforderungen ergeben sich bei Start-ups, Unternehmen mit stark schwankenden Erträgen oder in Krisensituationen. Hier sind Erfahrung, branchenspezifisches Wissen und Fingerspitzengefühl besonders gefragt.
Auch steuerliche Überlegungen spielen eine große Rolle – etwa bei der Wahl des Bewertungszeitpunkts, bei der Gestaltung von Übertragungsmodalitäten oder bei der steuerlichen Behandlung stiller Reserven.
Rolle der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Die Durchführung einer fundierten Unternehmensbewertung erfordert nicht nur betriebswirtschaftliches Know-how, sondern auch Kenntnisse im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Rechnungswesen. Deshalb übernehmen in der Praxis häufig Steuerberater und Wirtschaftsprüfer diese Aufgabe.
Sie erstellen Bewertungen gemäß den geltenden Standards, etwa nach IDW S 1, und stimmen die Bewertungsmethodik eng mit Mandanten, Anwälten oder gegebenenfalls Gerichten ab. Gerade bei sensiblen Bewertungsanlässen – etwa bei Erbfällen oder Gesellschafterstreitigkeiten – ist ihre neutrale und sachverständige Stellung besonders gefragt.
Darüber hinaus beraten sie Mandanten auch im Vorfeld – zum Beispiel bei der Wahl der Bewertungsmethode, bei der Gestaltung steuerlich optimaler Nachfolgeregelungen oder bei der Kommunikation mit Investoren.
Eine professionelle Bewertung ist damit nicht nur eine rechnerische Aufgabe, sondern ein strategischer Prozess, bei dem Beratung, Kommunikation und Wirtschaftskompetenz gleichermaßen gefragt sind.
Unternehmensbewertung im Mittelstand
Besondere Bedeutung hat die Unternehmensbewertung im mittelständischen Umfeld. Hier stehen häufig familiär geprägte Strukturen im Vordergrund, in denen emotionale, steuerliche und strategische Interessen miteinander verknüpft sind.
Typische Szenarien sind:
- Übergabe des Unternehmens an die nächste Generation
- Verkauf an Mitarbeiter oder externe Investoren
- Ausscheiden eines Gesellschafters bei Familienkonflikten
- Umstrukturierung aus steuerlichen Gründen
In diesen Fällen ist es entscheidend, nicht nur auf Zahlen zu schauen, sondern auch die weichen Faktoren zu berücksichtigen: Unternehmenskultur, Mitarbeiterbindung, Kundenstamm oder regionale Vernetzung. Eine rein technische Bewertung würde der Realität nicht gerecht werden.
Erfahrene Berater verstehen es, diese Faktoren in die Bewertung einfließen zu lassen und eine ausgewogene Lösung zu entwickeln, die sowohl den wirtschaftlichen als auch den menschlichen Aspekten gerecht wird.
